Schweiz
Überprüfung einer Drosseleinrichtung
Aufgabenstellung
- Messtechnische Überprüfung der Drosseleinrichtung gemäß Eigenkontrollverordnung (EKVO)
- Überprüfung der genehmigten Weiterleitungsmenge von Q = 10 l/s (Messwerte dürfen nicht mehr als 20% vom Sollwert abweichen)
Planung / Konzeption
- Informationssammlung über Regenbecken und Drosselorgan bereits vor der Angebotserstellung
- Besichtigung der zu überprüfenden Drosseleinrichtung
- Überprüfungskonzept unter Berücksichtigung der örtlichen Bedingungen
- Festlegung der Messpunkte unter Berücksichtigung von Zugänglichkeit und Hydraulik
- Planung der durchzuführenden Arbeiten und Auswahl der Messtechnik
Durchführung
- Beurteilung der Drosseleinrichtung bei Betriebsbedingungen hinsichtlich Zustand des Drosselorgans, Staumarken, hydraulischer Randbedingungen etc.
- Kontrolle der maßgebenden Abmessungen (Höhen, Längen und Querschnitte)
- Einbau der Messtechnik zur Aufnahme von Beckenfüllstand und Drosselabfluss
- künstlicher Einstau des Regenbeckens durch Befüllung mit Flusswasser
- Vergleichsmessung zur Aufzeichnung der Abflusskurve (Kennlinie)
- Dokumentation der Überprüfung
Daten
- Daten- und Plausibilitätsprüfung
- Auswertung der Abflusskurve (Kennlinie)
- Vergleich der Kennlinie mit dem Sollwert und Berechnung der Abweichung
Datenübergabe
- Bericht über die Durchführung der Prüfung: Dokumentation aller maßgebenden Daten der Drosseleinrichtung sowie der Prüfmethoden und Prüfergebnisse
- Maßnahmenkatalog zur Ertüchtigung der Drosseleinrichtung unter Berücksichtigung der ATV-A 111 (Im Ergebnis wurde eine mittlere Abweichung vom Sollwert > 60 % festgestellt)
- Prüfbescheinigung in 2-facher Ausfertigung
Zertifizierte Prüfstelle
Unsere Expertise vor allem auch im Bereich Überprüfungsmessungen haben wir in einem aufwändigen Prüfverfahren getestet und zertifizieren lassen. NIVUS ist eine von 11 anerkannten Prüfstellen des Landes Hessen und ist ermächtigt, Prüfungen von Durchflussmessungen und Drosselorganen nach § 11 Abs.2 EKVO durchzuführen.